Batteriegesetzhinweise
Hinweispflicht zur Entsorgung von Batterien, gemäß § 18 BattG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Die Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie können die bei uns gekauften Batterien nach Gebrauch unentgeltlich bei uns abgeben oder an uns zurücksenden. Alternativ können Sie die Batterien nach Gebrauch unentgeltlich bei Sammelstellen im Handel oder kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Batterien müssen zwingen vollständig entleert sein.